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Die GMP Konformität Ihrer Herstellverfahren - Charge für Charge - garantiert die Einhaltung der im Zulassungsdossier festgelegten Herstell- und Qualitätsparameter.
Um dieses abzusichern, muss das Herstellverfahren hinsichtlich aller kritischen Schritte validiert werden.
Valicare bietet Ihnen dazu folgende Unterstützung:
1. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prozessvalidierung:
- Kalibrierung aller kritischen Messinstrumente auf Ihren Herstellanlagen inklusive SOPs und Kalibrierzertifikate.
- Anlagenqualifizierung, die belegt, dass die Anlagen in Design, Installation,
Funktion und Leistung den Anforderungen Ihres Herstellverfahrens entsprechen. (DQ,
IQ, OQ, PQ).
2. Die Prozessvalidierung (PV)
- die Festlegung der Akzeptanzkriterien unter Berücksichtigung der im Zulassungsdossier festgelegten Parameter
- die Festlegung der zu prüfenden kritischen Parameter des Prozesses
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die Auswertung aller Testergebnisse aus Herstelldaten, analytischen Ergebnissen der als „in-process" Kontrollen (IPC) und am Fertigprodukt durchgeführten
Prüfungen
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die Auswertung von Kontrollergebnissen aus Reinstmedien und Reinräumen, die die „Infrastruktur" Ihres Prozesses
darstellen
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die Verfolgung von Abweichungen und deren GMP konforme Dokumentation und Bearbeitung
Reinigungsvalidierung (RV)
Die Reinigungsvalidierung stellt sicher, dass produktberührende Flächen auf Ihren Produktionsanlagen mit einem Verfahren gereinigt werden, das „Cross Contamination" zwischen verschiedenen Produkten bzw. verschiedenen Chargen eines Produktes ausschließt.
Für eine GMP konforme Reinigungsvalidierung bietet Ihnen Valicare folgende Unterstützung:
1. Als Voraussetzung der Reinigungsvalidierung:
- Qualifizierung von automatisierten Systemen zur „Cleaning in Place" (CIP)
- Qualifizierung von Reinstmedien
2. Für die Validierung des Reinigungsverfahrens:
- Die Festlegung der Produkte und Anlagen, die bei umfangreicher Anzahl über „Matrixing" für Anlagen und über „Bracketing" für Produkte definiert, welche in welcher Kombination in die Reinigungsvalididerung einbezogen werden. Hierbei werden "worst case" Betrachtungen zu Grunde
gelegt
- Leitsubstanzen aus den Produkten sowie Reinigungssubstanzen und deren Akzeptanzkriterien
werden festgelegt
- Probenahme Methoden werden definiert
- Analytische Methoden werden festgelegt
- Ergebnisse und Abweichungen werden verfolgt und
bearbeitet
- Wenn gewünscht, werden Vorschläge zur Verfahrensoptimierung
erarbeitet
Methodenvalidierung (MV)
Gemäss internationalen Anforderungen müssen analytische Methoden, die im chemischen oder mikrobiologischen Qualitätskontroll-Labor eingesetzt werden, vor
ihrer Implementierung als Routine-Verfahren validiert werden.
Dabei ist für chemisch-analytische Methoden, die nicht explizit im Arzneibuch referenziert werden, der Nachweis zu führen, dass die Methode zuverlässig – unter den gegebenen Anwendungsbedingungen – zu korrekten analytischen Werten führt.
Folgende Anforderungen für die Validierung müssen erfüllt
werden:
Dabei wird gemäss der Richtlinien der FDA, ICH und USP die Validierungstiefe abgewogen und für die jeweilige Methode entsprechend ihrer Bedeutung für die Qualitätskontrolle
festgelegt. Entsprechend dem Einsatz der Methode als
a. Identitätstest,
b. Nachweis von Verunreinigungen oder
c. exakten Konzentrationsbestimmung
wird festgelegt, welche Parameter in die Validierung einbezogen werden.
Valicare unterstützt Sie mit Spezialisten aus der chemischen Analytik mit einem auf Ihre Bedingungen abgestimmten GMP Konzept zur Methodenvalidierung durch Erstellung des Validierungsprotokolls und Beratung bei der Bearbeitung eventueller Abweichungen.
Für die mikrobiologische Analytik wird die Validierung von Methoden angeboten wie
- Nachweis von lebensfähigen Mikroorganismen bei Steriltests
- Bestimmung der Gesamtkeimzahl
- Nachweis spezifischer Keime
- Identifizierung mit automatisierten Systemen.
Valicare bietet Ihnen durch seine Spezialisten für Ihre mikrobiologischen Methoden Unterstützung in der Erstellung der GMP konformen Validierungsprotokolle, die insbesondere auf die Anforderungen der Inspektionsbehörden eingehen, die „Hauskeime", die in Ihrem
Produktionsumfeld isoliert werden, zur Überprüfung der Validität Ihrer Methoden mit einzubeziehen.
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